Systemische SPFH

Die Sozialpädagogische Familienhilfe hat als primäre Aufgabenstellung die Wiederherstellung, Förderung und Sicherung der Erziehungskraft der Familie.
Alle Handlungsschritte der Fachkraft sind abgestimmt und ausgerichtet auf die Kooperations- bereitschaft und die Fähigkeiten der Familienmitglieder. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe.
Das Kindeswohl gilt hierbei als handlungsleitendes Prinzip. Alle Beteiligten sind angehalten, stets auch mögliche, das Kindeswohl gefährdende Aspekte zu prüfen und bei Bedarf in Kooperation mit dem Jugendamt ein angemessenes Schutzkonzept zu erarbeiten (vgl. § 8a SGB VIII und Pkt. 4. Umgang mit Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII).
Die rechtzeitige und umfassende Beteiligung aller Familienangehörigen – insbesondere auch die altersgemäße Partizipation der Kinder und Jugendlichen – ist für den Erfolg dieser Hilfeleistung mitbestimmend. Indem alle Beteiligten ihre individuellen Vorstellungen, Erwartungen und Zielsetzungen formulieren, bekunden sie ihre Mitwirkungsbereitschaft. Sie werden gefordert, aktiv zu werden und übernehmen damit Verantwortung für sich selbst. Im Idealfall erarbeiten sie eigenständig persönliche Handlungs- und Zielperspektiven.
Die Leistungsinhalte der Sozialpädagogischen Familienhilfe werden wie folgt beschrieben:

  • Die familiären Ressourcen werden soweit wie möglich und notwendig unterstützt, gefördert und stabilisiert, um das Kindeswohl innerhalb der Familie zu sichern, wiederherzustellen oder gegebenenfalls eine Rückführung aus einer stationären Unterbringung zu ermöglichen
  • lebenspraktische Aufgaben werden soweit begleitet, dass Kinder, Jugendliche und Personensorgeberechtigte ihren Lebensalltag angemessen, selbstständig und eigenverantwortlich gestalten können
  • die Erziehung der Kinder/Jugendlichen wird sowohl im innerfamiliären als auch im außerfamiliären Bereich in geeigneter Form unterstützt und begleitet, um eine positive Entwicklung der Kinder zu fördern
  • das soziale Umfeld wird einbezogen und die vorhandenen örtlichen Ressourcen werden für die Familie sichtbar und nutzbar gemacht
    (Quelle BLJA: fachliche Empfehlungen für die SPFH § 31 SGB VII)

„FORUM FAMILIE“ erarbeitet mit allen Familienmitgliedern eigenständige, persönliche Handlungs- und Zielperspektiven. Um erfolgreiche Lösungsstrategien zu entwickeln, arbeiten wir mit unterschiedlichen systemischen Methoden, damit die Familie dahingehend unterstützt wird eigene Lösungen zu finden. Wir würdigen die Eltern als Experten für ihr eigenes System und/oder unterstützen die Eltern darin eine verantwortungsvolle elterliche Haltung zu übernehmen.

Vorrangig wird die Familie in folgenden Bereichen unterstützt:

  • Erziehungsaufgaben
    Wir unterstützen die Familien bei Erziehungsfragen um neue positive Erziehungsmuster zu stabilisieren, sowie alternative Handlungs- und Verhaltensmuster gemeinsam zu entwickeln
  • Bewältigung von Alltagsaufgaben, Kontakt mit Ämtern und Institutionen
    Wir helfen bei der Strukturierung des Familienalltags und bei dessen praktischer Umsetzung und entlasten bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben. Wir geben Unterstützung beim Aufbau von Kontakten im Sozialraum und begleiten die Familie gegebenenfalls zu Ämtern und Institutionen.
  • Bearbeitung von Konflikten und Krisen
    Wir unterstützen Familien bei der Krisenbewältigung und erarbeiten gemeinsame Lösungswege.
    Bei Bedarf werden weitere Fachkräfte (Ärzte Therapeuten) zugeschaltet. Der Fokus wird dabei immer auf die Sicherstellung des Kindeswohls gerichtet.
  • Abwehr von Gefährdungssituationen
    Die zentrale Aufgabe der SPFH ist es, alle notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung zu installieren. Ziel der SPFH ist durch klar strukturierte und überprüfbare ambulante Arbeit mit den Eltern die Erziehungsbedingung wieder zu stabilisieren. Vorrangige Aufgabe ist, ausreichende Lebens- und Entwicklungsbedingungen für die Kinder in ihren hochbelasteten Familien zu schaffen und die Handlungsfähigkeit der Eltern soweit herzustellen, dass eine Herausnahme der Kinder abgewendet werden kann.
  • Anbindung der Familie in den Sozialraum
    Wir unterstützen die Familie bei der Anbindung und Vernetzung in ihrem jeweiligen Sozialraum. Im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe vermittelt und/oder begleitet die Fachkraft die Familie bzw. einzelne Familienmitglieder zu sozialen Diensten und Einrichtungen, Beratungsstellen oder sonstigen offenen Angeboten. Durch die Integration in den Sozialraum kann die Familie selbstständig auf ihren Bedarf reagieren und damit ihr Selbsthilfepotenzial stärken. Dies ist vor allem wichtig, um die Familien langfristig von dauernder Hilfeleistung durch das Jugendamt unabhängig zu machen.

Gesetzliche Grundlage der SPFH ist §31 SGB VIII
Flexible Laufzeit 6-9 Monate, fest vereinbartes Stundenkontingent inkl. Fahrzeit (85% direkte, 15% indirekte Leistungen) Co-Arbeit möglich. Kurzfristig abgesagte Termine werden mit maximal 2,00 FLS berechnet.

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